Honda verbaut in die CRF-Modelle wartungsfreie Säurebatterien von Yuasa. Die Abmessungen betragen für alle Modelle B 114 x H 131 x T 71 mm. Der Minuspol ist links.
Es werden aber unterschiedliche Batterietypen verbaut.
MD38: Typ YTX7L-BS; 6 bzw. 6,3 Ah 100 A Kaltstartstrom. Gewicht 2,5 kg.
Die YTX-Reihe von Yuasa ist die klassische wartungsfreie Batterie, die vor Inbetriebnahme mit Säure gefüllt werden muss und dann vom Kunden verschlossen wird. Daher der Zusatz “BS”, der für “bottle supplied” steht. Vorteil: Diese Batterietypen haben unbefüllt eine fast unbegrenzte Lagerungsmöglichkeit, da der Alterungsprozess erst mit dem Befüllen einsetzt.
MD44: Typ YTZ8V; 7 bzw. 7,4 Ah 120 A Kaltstartstrom. Gewicht 2,7 kg
YTZ-Batterien werden im Werk befüllt und haben ein komplett geschlossenes Gehäuse. Ihr Alterungsprozess beginnt damit bei der Herstellung, weshalb die Batterien möglicht umgehend verwendet werden sollen. Die Batterie ist bei fast 20% höherer Leistung genau gleich groß, auch die Polanordnung ist identisch.
Auch für die ältere MD38 kann man den Hochleistungstyp YTZ-8V verwenden,
wie er serienmäßig in der neuen MD44 verbaut ist. Beide Typen werden
als AGM- oder VRLA-Typ bezeichnet. Ihre Säure wird in einem
Glasfaservlies gebunden. Die Batterien erfordern keine Kontrolle des
Säurestandes; ein Nachfüllen ist weder nötig noch möglich. Sie sind
auslaufsicher und benötigen keine Überlaufschläuche wie
Standardbatterien.
Alternativen
Ein passender Austauschtyp mit Lithium-Ionen-Technik wäre die HJTZ7S-FP 12V, wie sie der Hersteller JMT anbietet. Sie ist mit nur 500 Gramm erheblich leichter und bietet 130A Kaltstartstrom. Diese Batterietypen besitzen eine besonders geringe Selbstentladung und weisen eine hohe Lebensdauer auf. Nachteilig ist neben der geringeren Kapazität von 2,42 Ah die eingeschränkte Startleistung bei Minustemperaturen.
Lithium-Ionen-Batterien (auch LiFePo genannt) sind schnellladefähig und wartungsfrei, es werden aber spezielle Ladegeräte benötigt. Ein Laden mit einer Spannung über 14,9 Volt, wie es herkömmliche Ladegeräte zum Entsulfatieren tun, führt zu Explosionsgefahr!
Pfandregelung in Deutschland
Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird.
Da beim Kauf im Versandhandel keine Möglichkeit besteht, die Batterie “beim Kauf” zurückzugeben, ist der Versender nach § 11 Abs. 3 Batteriegesetz verpflichtet, das Pfandgeld auch zu erstatten, wenn die Batterie z.B. auf Wertstoffhöfen abgegeben wird. Diese stellen einen Beleg dafür aus, der innerhalb von zwei Wochen an den Verkäufer geschickt werden muss (auch Mail oder Fax sind gesetzlich zulässig). Der Verkäufer muss dann das Pfandgeld erstatten.
Zum Nachlesen
Artikel aus MOTORRAD über Motorradbatterien
PDF des Anbieters Detlev Louis zur Ladung verschiedener Batterietypen (849,12 kB)